Beihilferechner

Beihilfestellen legen als Bezugsgröße für die Ermittlung der Erstattungsbeträge die Kosten in einem öffentlichen Krankenhaus zu Grunde. Diese rechnen nach Fallpauschalen, den sog. DRGs (Diagnosis Related Groups), ab. Dieser Rechner soll Ihnen nun die Möglichkeit bieten, Ihre Erstattungsbeträge sowohl der Beihilfestelle, als auch der privaten Zusatzversicherung, zu ermitteln. Diese Beträge beziehen sich nur auf die Allgemeinen Krankenhausleistungen, also ohne die Arzthonorare sowie die Zuschläge für die Unterkunft.

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